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alle Räume mit Heizung | Angabe in m²

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Wichtige Hinweise:

Förderfähig ist die Errichtung von effizienten Wärmepumpen im Gebäudebestand, wenn die Anlage zur überwiegenden Bereitstellung der Raumheizung, zur kombinierten Trinkwassererwärmung und Raumheizung oder zur Wärmebereitstellung für Wärmenetze verwendet wird. Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Als dieser gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden. Der Antrag ist online zu stellen (www.bafa.de). Maßgeblich für die Einhaltung der Antragsfrist ist das Eingangsdatum des Antrages beim BAFA.
Bei der Heizlast handelt es sich um die Wärmeleistung, welche benötigt wird, um in einem Gebäude eine definierte Innentemperatur aufrecht zu erhalten. Die Heizlastberechnung wird für die BAFA BEG Förderung benötigt. Um die Fördermöglichkeiten für Heizungsoptimierung in Anspruch nehmen zu können, ist es Pflicht, im Vorfeld einen hydraulischen Abgleich der Heizungsanlagen durchführen zu lassen. Dafür ist ab 2023 nur noch das Verfahren B (nach der „VdZ – Wirtschaftsvereinigung Gebäude und Energie e.V.“) zulässig.
Wärmepumpen (WP) müssen beim Netzbetreiber angemeldet werden. Was bedeutet das für den Kunden? Der Kunde muss zusammen mit einem Elektromeister beim Elektroversorgungsunternehmen den Betrieb einer Wärmepumpe anmelden. Das ist auch Voraussetzung, damit der Kunde einen Heizstromtarif nutzen kann. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sowie eine Sole-Wasser-Wärmepumpe (sofern das Grundwasser nicht betroffen ist) bedarf keiner Genehmigung. Bei Grundwasserwärmepumpen sind für Tiefenbohrungen und Nutzung des Grundwassers Genehmigungen vor der Installation der Wärmepumpe einzuholen.

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